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   BGH, 18.10.1977 - 5 StR 291/77   

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https://dejure.org/1977,4806
BGH, 18.10.1977 - 5 StR 291/77 (https://dejure.org/1977,4806)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1977 - 5 StR 291/77 (https://dejure.org/1977,4806)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1977 - 5 StR 291/77 (https://dejure.org/1977,4806)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Betruges und wegen gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung - Rüge der fehlenden Erteilung des letzten Wortes eines Angeklagten - Täuschung eines Kommanditisten durch einen Prospekt - Erteilung von Verlustbescheinigungen an gutgläubige ...

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

    Auszug aus BGH, 18.10.1977 - 5 StR 291/77
    Daß das Urteil auf diesem damit erwiesenen Verfahrensfehler beruht, ist lediglich in Ausnahmefällen auszuschließen (BGHSt 21, 288, 290; 22, 278, 281; BGH 3 StR 37/77 vom 2.3.1977, mitgeteilt bei Holtz MDR 1977, 639).
  • BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
    Auszug aus BGH, 18.10.1977 - 5 StR 291/77
    Daß das Urteil auf diesem damit erwiesenen Verfahrensfehler beruht, ist lediglich in Ausnahmefällen auszuschließen (BGHSt 21, 288, 290; 22, 278, 281; BGH 3 StR 37/77 vom 2.3.1977, mitgeteilt bei Holtz MDR 1977, 639).
  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
    Auszug aus BGH, 18.10.1977 - 5 StR 291/77
    Der Berichtigungsbeschluß vom 7. April 1977 (Bd. VIII/75 R d.A.), kann von dem Senat nicht berücksichtigt werden, weil er erst ergangen ist, nachdem von dem Angeklagten die Verfahrensrüge erhoben worden war (BGHSt 2, 125, 128; 10, 145, 147).
  • BGH, 20.02.1957 - 2 StR 34/57

    Änderungen des Protokolls vor der Unterzeichnung des Protokolls, aber nach

    Auszug aus BGH, 18.10.1977 - 5 StR 291/77
    Der Berichtigungsbeschluß vom 7. April 1977 (Bd. VIII/75 R d.A.), kann von dem Senat nicht berücksichtigt werden, weil er erst ergangen ist, nachdem von dem Angeklagten die Verfahrensrüge erhoben worden war (BGHSt 2, 125, 128; 10, 145, 147).
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 259/62

    Beihilfe zur Ermordung von als Arbeiter zur "Enterdung" herangezogenen Juden im

    Auszug aus BGH, 18.10.1977 - 5 StR 291/77
    Dieses Tatverhältnis ist bei jedem Mittäter nach seinem eigenen Tatbeitrag zu beurteilen (BGH b. Dallinger MDR 1957, 266; MDR 1968, 551; MDR 1976, 14; - 5 StR 379/72 v. 5.9.1972 -).
  • BGH, 02.03.1977 - 3 StR 37/77

    Verkündung eines Urteils, ohne dem Angeklagten das letzte Wort zu erteilen

    Auszug aus BGH, 18.10.1977 - 5 StR 291/77
    Daß das Urteil auf diesem damit erwiesenen Verfahrensfehler beruht, ist lediglich in Ausnahmefällen auszuschließen (BGHSt 21, 288, 290; 22, 278, 281; BGH 3 StR 37/77 vom 2.3.1977, mitgeteilt bei Holtz MDR 1977, 639).
  • BGH, 05.09.1972 - 5 StR 379/72

    Tateinheit bei Anhalten eines Fahrzeugs zur Ermöglichung der Begehung weiterer

    Auszug aus BGH, 18.10.1977 - 5 StR 291/77
    Dieses Tatverhältnis ist bei jedem Mittäter nach seinem eigenen Tatbeitrag zu beurteilen (BGH b. Dallinger MDR 1957, 266; MDR 1968, 551; MDR 1976, 14; - 5 StR 379/72 v. 5.9.1972 -).
  • BGH, 17.02.1976 - 5 StR 601/75

    Ablehnung des Vorsitzenden Richters wegen Mitwirkung in früheren Verfahren -

    Auszug aus BGH, 18.10.1977 - 5 StR 291/77
    Der von den Angeklagten durch die Täuschung erschlichene Beitritt der Kommanditisten zu der Max B. KG war ein Eingehungsbetrug, bei dem der Vermögensschaden sich aus einem Wertvergleich der gegenseitigen Ansprüche zur Zeit der Vermögensverfügung ergibt (vgl. BGH 5 StR 601/75 v. 17.2.1976).
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 89/83

    Bereicherung - Unmittelbarer Vermögensvorteil - Anderweitiger Vermögensvorteil -

    Denn § 370 AO 1977 ist nicht milder als diese Vorschrift, so daß nach § 2 Abs. 1 - 3 StGB das Recht der Tatzeit gilt (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1977 - 5 StR 291/77).
  • BGH, 29.04.1981 - 5 StR 187/81

    Konkurrenzen zwischen Betäubungsmitteldelikten - Unerlaubter Besitz von

    Das Tatverhältnis ist bei jedem Mittäter nach seinem eigenen Tatbeitrag zu beurteilen (BGH bei Dallinger MDR 1976, 14; BGH, Urteil vom 18.Oktober 1977 - 5 StR 291/77).
  • BGH, 03.01.1984 - 5 StR 936/83

    Haftbefehl - Aufrechterhaltung - Schlusserklärung - Letztes Wort

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, daß das Beruhen bei Verletzungen des § 258 Abs. 2 StPO nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden kann (BGHSt 21, 288, 290; 22, 278, 281; Urteil vom 27. April 1982 - 5 StR 136/82 - Urteil vom 18. Oktober 1977 - 5 StR 291/77 -).
  • BGH, 15.12.1982 - 3 StR 421/82

    Verwerfung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen

    Dadurch, daß das Landgericht der Verurteilung den § 370 Abs. 1 AO 1977 anstelle des § 392 Abs. 1 AbgO in der Fassung des Artikels 161 Nr. 2 EGStGB zugrundegelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1977 - 5 StR 291/77), ist der Angeklagte in diesem Fall nicht beschwert.
  • BGH, 27.04.1982 - 5 StR 136/82

    Erfordernis der erneuten Erteilung des letzten Wortes an den Angeklagten nach

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß das Beruhen bei der Verletzung des § 258 Abs. 2 StPO nur in Ausnahmefällen ausgeschlossen werden kann .(BGHSt 21, 288, 290; 22, 278, 281; BGH Urteil vom 18. Oktober 1977 - 5 StR 291/77).
  • BGH, 01.06.1983 - 2 StR 583/82

    Ausschluss der vorsätzlichen Steuerhinterziehung bei Vertrauen auf die

    Im Verhältnis zu dieser, seit dem 1. Januar 1975 geltenden Vorschrift (vgl. Art. 326 Abs. 1 EGStGB), die auf die bis Ende 1975 währende Fortsetzungstat Anwendung findet (§ 2 Abs. 2 StGB), ist § 370 AO 1977 nicht das mildere und etwa deshalb nach § 2 Abs. 3 StGB maßgebliche Gesetz (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1977 - 5 StR 291/77 - Beschluß vom 15. Dezember 1982 - 3 StR 421/82 -).
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